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Cake day: October 29th, 2022

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  • @phosphan@ruhr.social
    Überholen gibt es im rechtlichen Sinne nur zwischen Verkehrsteilnehmenden, wenn beide auf Fahrbahn in dieselbe Richtung fahren. Radfahrstreifen (nicht Schutzstreifen), Radwege und Seitenstreifen sind nicht Teil der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörde hätte einfach zusätzlich die Verlegung der Fahrbahnbegrenzung VZ 295 an den äußersten rechten Rand anordnen sollen.
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  • @phosphan@ruhr.social
    Die abgebildeten Überholmanöver sind legal, da die Radfahrenden den Seitenstreifen statt die Fahrbahn benutzen. Es handelt sich somit um Vorbeifahren.
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