• @HolgerHartwig@ruhr.social @Fantaghiro59@sueden.social @nakaner@sueden.social @phosphan@ruhr.social @Hilde@nrw.social @jakob_thoboell@kirche.social @publixpace@nrw.social @bikolinux@freiburg.social @stefanmuelller@climatejustice.social @fedibikes_de@a.gup.pe @mastobikes_de@a.gup.pe Die beiden Radfahrys fahren auf dem Seitenstreifen, auf dem sie nichts zu suchen haben.
      Trotzdem dürfen sie nicht überholt werden, nach den letzten Verlautbarungen gilt auch der Fahrradstreifen als Teil der Fahrbahn.

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      So isses. Die zwei Radler sind neben der Fahrbahn unterwegs, auf dem Seitenstreifen. Radfahrende haben dazu das Recht.
      Allerdings ist es dann kein Überholvorgang, wenn das Auto vorbeifährt - genau: weil überholt wird nur, wer auf der Fahrbahn fährt …

      • Early Twix@sueden.social
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        9 months ago

        @XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social @HolgerHartwig@ruhr.social @Fantaghiro59@sueden.social @nakaner@sueden.social @phosphan@ruhr.social @Hilde@nrw.social @jakob_thoboell@kirche.social @publixpace@nrw.social @bikolinux@freiburg.social @stefanmuelller@climatejustice.social @fedibikes_de@a.gup.pe @mastobikes_de@a.gup.pe
        Aber ihr glaubt doch nicht dass das für irgendeine autofahrende Peron einen unterschied macht.

        Ich hätte in beiden Fällen NICHT überholt und wer überholen will wird es auch tun wenn die Radler*innen links des rechten Begrenzungsstreifens fahren.

        Es gehört noch ins Gesetz, dass auch beim vorbeifahren 1,5 m einzuhalten sind.

        • Holger Hartwig 🚴‍♂️@ruhr.social
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          9 months ago

          @EarlyTwix@sueden.social @XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social @Fantaghiro59@sueden.social @nakaner@sueden.social @phosphan@ruhr.social @Hilde@nrw.social @jakob_thoboell@kirche.social @publixpace@nrw.social @bikolinux@freiburg.social @stefanmuelller@climatejustice.social @fedibikes_de@a.gup.pe @mastobikes_de@a.gup.pe ja! Arschlochautofahrer sind das immer, egal wo man fährt. Wenn es aber um das Schild geht, dann gelten eben bestimmte Regeln.

      • hömma@ruhr.social
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        9 months ago

        @XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social @HolgerHartwig@ruhr.social @Fantaghiro59@sueden.social @nakaner@sueden.social @phosphan@ruhr.social @Hilde@nrw.social @jakob_thoboell@kirche.social @publixpace@nrw.social @bikolinux@freiburg.social @stefanmuelller@climatejustice.social @fedibikes_de@a.gup.pe @mastobikes_de@a.gup.pe

        Interessiert mich jetzt nur, ob für diesen Fall auch Vorbeifahr-Abstände festhalten sind - denn unerwartet stürzen kann ich auch auf so einem Seitenstreifen…

      • @XR_Nuernberg_sunny2@mstdn.social @HolgerHartwig@ruhr.social @nakaner@sueden.social @phosphan@ruhr.social @Hilde@nrw.social @jakob_thoboell@kirche.social @publixpace@nrw.social @bikolinux@freiburg.social @stefanmuelller@climatejustice.social @fedibikes_de@a.gup.pe @mastobikes_de@a.gup.pe Die 2 m Überholabstand gelten, egal, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf dem Schutzstreifen fährt.

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      In der Mitte der Fahrbahn ist eine durchgezogene Linie. Mit welchem Auto willst du da die 2 m vorgeschriebenen Überholabstand einhalten ohne die durchgezogene Linie zu überfahren?