

“Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die Rundfunkfreiheit eine dienende Funktion für die Demokratie. Die Demokratie ist idealtypisch auf umfassend informierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Daher muss das Medienangebot umfassende und vielfältige Informationen ermöglichen. Diese Aufgabe obliegt im Bereich des Rundfunks in erster Linie den öffentlich-rechtlichen Anstalten.”







Fühle mich als Lehrkraft für Deutsch/Kommunikation an einer BS hier irgendwie ertappt.