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Koß: Ich bin der Meinung, dass es mit Transparenz allein nicht getan ist. Die ist hilfreich und gut, aber wir sehen auch im aktuellen Fall, dass die Regeln umgangen werden können. Deswegen lautet meine Forderung, dass Spenden ab einer gewissen Größe gedeckelt gehören Millionenspenden untergraben das Vertrauen in die Parteien und Demokratie. Und zwar unabhängig davon, ob wirklich Korruption vorliegt. Bei solchen Summen entsteht immer der Eindruck, dass jemand mit viel Geld Einfluss nehmen will.
SPIEGEL: Im aktuellen Wahlkampf gehen fast täglich hohe Spenden bei den Parteien ein. Wo würden Sie denn die Grenze ziehen?
Koß: Das müsste man diskutieren. 35.000 Euro fände ich angemessen. Mit 50.000 Euro könnte ich noch leben, aber mehr nicht. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Großspenden kann sich nicht jeder leisten. Dabei sollten doch alle Bürger die gleiche Stimme haben in einer Demokratie.
Ein absolutes Win-Win für die AfD: Dick Kohle auf dem Konto und das Vertrauen in die Demokratie beschädigt.
Wie würde man denn dafür sorgen, dass die Millionspender dann nicht einfach einen Dauerautrag einrichten? Untergrenze für die Meldepflicht auf 0 setzen?
Im Idealfall brauchst du dafür halt eine “Frist”, sprich es geht um das Spendenaufkommen pro Jahr/Zeiteinheit.
Und als Normalo unterschätzt man auch, wie viel eine Millionen ist. Bei den im Artikel genannten 50.000€ bräuchtest du 20 Überweisungen. Problematischer wird wohl eher, dass die reichen Manipulatoren das dann über Strohmänner laufen lassen. Dann “schenkt” der Millionär 20 Mitarbeitern einen “Bonus” und die spenden den dann an die AfD oder so.
Der Unterschied ist, das er das dann aber nicht in der Steuer berücksichtigen kann. Direktspenden an Parteien werden ja gesondert behandelt, an Strohmänner aber nicht. Insofern kann es schon zum gewünschten Ergebnis beitragen.
Umgehung strafbar machen.
Das macht ja nur dann einen Unterschied, wenn man definiert was eine Umgehung überhaupt ist.
Ich denke nicht, dass es besonders problematisch ist, sowas zu definieren. Abzugrenzen wäre das ja von Fällen, in denen jemand einem Dritten Vermögenswerte zukommen lässt, die dieser dann ohne Kenntnis und Willen des Zuwendenden einer Partei spendet, vgl. ganz aktuell der Fall um Böttcher.
Wenn es so einfach zu definieren ist, dann mach es doch mal - genau danach habe ich gefragt.
Ich dachte, Spenden wären schon gedeckelt? Ich meine mich erinnern zu können, dass das mal als Gegensatz zum Parteienfinanzierungssystem in den USA genannt wurde.
Edit: Scheinbar nicht.
Das Grundgesetz verpflichtet die Parteien, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft zu geben. […] Der Präsident des Deutschen Bundestages veröffentlicht den Bericht als Bundestagsdrucksache
Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien identifiziert werden. […] Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zudem unverzüglich anzuzeigen. […]
Auch Werbemaßnahmen Dritter gelten als Spenden […]