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Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben.
Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. […]
Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. […] Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.
Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab.
weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei.
Die richtige Reaktion wäre hier: Scheiße, wir haben 16.000 Bürger sinnlos kriminalisiert und damit ihre Zukunft zerstört. Das wird jetzt sofort beendet, bevor noch mehr Opfer unserer völlig verfehlten und kontraproduktiven Verbotspolitik unter unseren Fehlern zu leiden haben.
Edit:
Vor allem, ist euch mal aufgefallen das er/sie/es von mindestens sechs Monaten reden?
Ja, aber was ist schlimmer? Dass Leute im Knast sitzen, oder dass Jurist*innen ihre Akten sortieren müssen, bevor sie sie abarbeiten?
Also Akten sortieren ist echt n Scheissjob …
Rund 16.000 Menschen sind wegen so ein paar Gramm im Gefängnis? Für mich ein Argument, das so schnell wie möglich durchzuziehen.
In Niedersachsen waren vor einem Jahr gerade mal 3646 Leute im Gefängnis, Bundesweit 44232. Für ein paar Gramm geht eigentlich niemand ins Gefängnis, aber ein Verfahren gibt’s trotzdem.
Dann lasst uns mal schön noch ein halbes Jahr möglichst viele Kiffer inhaftieren, damit bei Inkrafttreten der Straferlass immer noch zu viel Bürokratie bedeutet und wir das ganze erneut verschieben können.
Die schießen sich doch mit ihrer „Argumentation“ selbst ins Knie. Was den Verwaltungsaufwand angeht wäre es viel sinnvoller zB das Inkrafttreten der Regeln zum Straferlass auf ein späteres Datum zu verschieben, aber den Rest des Gesetzes möglichst schnell durchzubekommen.
weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. […] Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.
Damit mehr Menschen noch unnötig bestraft werden können? Habe ich das richtig verstanden?
Wie wär’s einfach mit “DROP TABLE Cannabisbesitz;” ?
Wie wär’s einfach mit “DROP TABLE Cannabisbesitz;” ?
Geht nicht. Weil z.B. NRWs Justiz offenbar allen ernstes die Akten nur in Papierform vorliegen hat. Sag nichts. Es gibt keine sinnvolle Erklärung außer der hier.
Da muss ich der Dame aber auch irgendwo Recht geben. Das gesamte Thema Cannabis Legalisierung hat ja erst vor etwa einer Woche angefangen, wie in Herr Gotts Namen hätte man sich ja auch nur darauf vorbereiten können?
Kann mir jemand erklären wieso die mit der Amnestie aber nicht mit den Verfahren an sich überfordert sind?
Oder müssen auch abgeschlossene Verfahren rückgängig gemacht werden?
Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht “Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)”, sondern “Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)” [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.
Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.
Um das System zu entlasten man könnte ja jetzt legalisieren und sich später nach und nach mit rückwirkenden Konsequenzen beschäftigen.
Und dadurch lösungsorientierte Politik betreiben? Geht ja mal gar nicht, wir sind hier immer noch in Deutschland! /s
Neue Fälle würden sich nicht ansammeln, wenn in Erwartung der Legalisierung diese neuen Fälle gar nicht angelegt würden – das müsste im Ermessensspielraum der Behörden liegen.
Ich frage mich, ob jemand, der am 1.4. noch in Haft wegen eines ab. 1.4. legalisiertem Vergehen sitzt, ab 1.4. Haftentschädigung fordern kann?
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Kann man daran nicht langsam arbeiten trotz der Legalisierung? Je länger man diese hinauszögert, desto mehr potentielle Fälle hat man hier doch wenn weiterhin Menschen nach derzeitiger Rechtslage verurteilt werden? Wieso muss der rückwirkende Straferlass zeitgleich mit der Legalisierung stattfinden? In den US Staaten kamen die ja teilweise auch erst mehrere Monate später. Schon klar, anderes System und so, trotzdem… Das wirkt eher wie ein Versuch das ganze noch irgendwie zu blockieren?
Also jetzt nur noch Bezahlkarten für diese Arbeitsverweigerer?
Finde die Überschrift etwas reißerisch. Im Text steht, dass 2 Landesjustizministerinnen 6 Monate Aufschub fordern. Außer table media kann ich keine weitere Quelle finden…
Wie auch immer, ich fänd es bitter wenn uns die Politik da im Stich lässt. Der 01. April ist schon spät, aber im Oktober ist die Vegetationsperiode definitiv vorbei. Soll ich meine Pflanze erst 2025 anbauen? Das ist unzumutbar!
Habe den Titel des Artikels übernommen, wie sind hier die Regeln bezüglich Wählen eines eigenen Titels?
Doch dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts wird, hatte LTO in den vergangenen Tagen bereits prognostiziert. Nun ist es offenbar ausgemachte Sache: Dem gerade erst im Bundestag beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) droht ein Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das bestätigte gegenüber LTO der rheinland-pfälzische FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin, auch das Portal Table Media hatte entsprechend berichtet.
D.h. wir wissen von mindestens 22 Stimmen für den Vermittlungsausschuss: Bayern (6), NRW (6), Niedersachsen (6), RLP (4).
Edit: Für eine Mehrheit sind 35 Stimmen notwendig, von den anderen Ländern wissen wir aber noch nicht, wie sie stimmen wollen, aber unmöglich scheint das zumindest nicht.
Wäre auch ein bisschen Hohn, nach dem Motto: “Also du könntest schon raus sein, aber damit es gerecht ist musst du noch 4 Monate einsitzen. Kann man leider nix machen.”
Wäre auch ein bisschen Hohn, nach dem Motto: “Also du könntest schon raus sein, aber damit es gerecht ist musst du noch 4 Monate einsitzen. Kann man leider nix machen.”
Der Hohn ist, dass sie jetzt nicht nur 4 Monate länger einsitzen sondern mindestens(!) sechs.
Ich lache. Mal sehen, was dann in 6 Monaten kommt.
Bullshit. Dazu brauchen Sie die nötigen Stimmen. Und das ist fraglich. Selbst wenn NRW für den Vermittlungsausschuss stimmt sind sie längst nicht bei der absoluten Mehrheit
Kein Wunder kriegen die nix geschissen wenn die schon an sowas scheitern