

Der Artikelteaser (auch entsprechend dem ersten Anteil im Artikel) sagt
Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Es ging aber in dem Gerichtsverfahren und -urteil nicht um den Umbau und Verkauf der gekündigten Wohnung.
Ich lese den von mir zitierten Text als “Vermieter kündigt dem Mieter, baut dann die Wohnung um und verkauft sie dann”. Was falsch ist. Liest du das anders als ich?
Tatsächlich wurde bezüglich der Kündigung auf Eigenbedarf geurteilt, dass diese in diesem Fall rechtens ist. Der Vermieter plant dann auch einzuziehen und dort fortlaufend zu wohnen.
Für mich sind das völlig verschiedene Dinge. Insbesondere, weil man vom Titel als Mieter Angst bekommen muss oder kann, finde ich das sehr problematisch.












“we plan to” “we intend to” “Our Environmental Improvement Plan, to be published in January 2023, will provide more detail.”
Seems like that publication is quite old, and before implementation. I see the sentiment, but I have to wonder how well it was implemented and still have to wonder how different it is. While the EU did cut back on green requirements to reduce bureaucracy, they’ve also always had subsidies and rules regarding “green” concerns.