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(…) Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt - was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.
Der Mann bekam heute Recht beim EuGH. Der entschied für die gesamte EU: Ja, die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen.
Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal. Ärzte können sich nur weigern, wenn das Vorgehen der Patienten rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese etwa wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.
Da es um meine Persönlichen und sehr sensiblen Daten geht, sollte ich immer Kostenlose einsicht darin haben…
Wobei Einsicht auch ohne Kopie geht. Letztlich wäre halt eine digitale Kopie eine für alle Seiten kostengünstige Variante. Wenn die Akte halt nur in Papierform vorliegt, ist das halt schon schwierig. Lass dann mal noch paar Röntgenbilder und sowas dabei sein und ein normaler Kopierer hilft dir auch nicht mehr.
Deswegen steht es so ja auch in der DSGVO, auf die sich hier berufen wird.