Ein Beifahrer filmt bei einer Verkehrskontrolle einen Polizisten. Das ist nicht erlaubt, urteilt das Landgericht Hanau. Das Gespräch mit dem Beamten darf er nicht aufnehmen. Die Rechtslage ist umstritten.
Verboten ist das Mitschneiden von nicht öffentlichen Unterhaltungen.
War der Polizist nun in seinem Job auf einem öffentlichen Platz oder haben die ein Kaffekränzchen abgehalten?! Wie soll das denn nicht noch öffentlicher gehen?
Verboten ist das Mitschneiden von nicht öffentlichen Unterhaltungen.
War der Polizist nun in seinem Job auf einem öffentlichen Platz oder haben die ein Kaffekränzchen abgehalten?! Wie soll das denn nicht noch öffentlicher gehen?