Dass ausgerechnet Menschen, die Grundsicherung erhalten, ihre Vermieter wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse rügen, ist schwer vorstellbar. Schon Mieterinnen und Mieter, die keine staatlichen Hilfeleistungen erhalten und weniger abhängig sind, tun sich sehr schwer damit. Laut Auswertungen von Mietervereinen haben bisher weniger als fünf Prozent aller Menschen, die eine überhöhte Miete zahlen, eine formelle Rüge eingereicht. Der Grund: Die formalen Voraussetzungen und die Sorge, die Wohnung zu verlieren, halten die Menschen davon ab. Doch nach Plänen der Bundesregierung werden Grundsicherungsbezieher genau das tun müssen – ihre Vermieter rügen und dies dem Jobcenter nachweisen. Ansonsten darf das Jobcenter die Kosten der Unterkunft streichen – mittelfristig würden die Betroffenen dann so oder so ihre Wohnung verlieren, wegen Mietschulden.
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So macht man es Menschen im SGB II Leistungsbezug sicher noch einfacher, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Welcher Vermieter hat Lust darauf, sich einen potentiellen Rechtsstreit anzulachen.
Und dazu noch, dass die Bearbeitungszeiten der Jobcenter für Zusagen auf Übernahme der Wohnkosten bei Umzügen schon katastrophal sind.