• gnuhaut@lemmy.ml
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    2 days ago

    Ich hab mir die relevanten Teile der Verfassung angesehen, das einzige tangential relevante, was ich gefunden habe:

    Im Falle der Beendigung der Wahlperiode des Parlaments der Ukraine in der Zeit des Kriegs- oder Ausnahmezustandes oder des Notstandes werden seine Befugnisse bis zum Tag der ersten Sitzung des nach der Aufhebung des Kriegs- oder Ausnahmezustandes gewählten Parlaments verlängert.

    Da geht es um das Parlament. Für den Präsidenten gibt es keinen äquivalenten Artikel. Und es steht da auch nichts davon, dass Wahlen irgendwie verboten wären. Ich weiß nicht, von welchen Gesetz da die Rede sein soll, aber die Verfassung muss schon mal nicht geändert werden.

    • DerGottesknecht@feddit.org
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      2 days ago

      Artikel 19 des Kriegsrechtsgesetzes.

      Und weiterhin ist es doch Schwachsinn jetzt Wahlen zu veranstalten während Russland weiterhin die Zivilbevölkerung mit gezielten Luftschlägen terrorisiert. Wahllokale wären in großer Gefahr, die Wahlbeteiligung fraglich.

      Die Briten haben während des 2. Weltkriegs auch 10 Jahre nicht gewählt, aber niemand würde Churchill als Diktator bezeichnen.