• Myrakel@nrw.social
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    7 months ago

    @WuergerLarsDietrich
    Uff. Ich hätte nicht geglaubt, dass das rechtens ist. Spätestens ab einer Verletzung. Klingt für mich auch nach einem Justizversagen an der Stelle, daher habe ich einmal nachgeschlagen. Es scheint bei einem geringfügigen “Vergehen” - d.h. ohne Mindestfreiheitsstrafe oder Mindestfreiheitsstrafe <1 Jahr - die Möglichkeit zu geben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
    Bei Körperverletzung müsste man dann schon ein Auge o.ä. verlieren, damit das erfüllt wäre. 🙄