Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.
Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅