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Geräte mit Cloud-Anbindung laufen Gefahr unbrauchbar zu werden, sobald die Anbindung nicht mehr existiert. Das müsste nicht so sein.
Geräte mit Cloud-Anbindung laufen Gefahr unbrauchbar zu werden, sobald die Anbindung nicht mehr existiert. Das müsste nicht so sein.
In ein paar Jahren verlieren neue BMWs dann ihre Sitzheizung :)
Das ist noch weniger beängstigend als die Motorrad-Airbag-Jacke, die nicht mehr funktioniert, wenn man das Abo nicht bezahlt.
vice-link
Noch lacht ihr. Mercedes hat vor kurzem die online Anbindung für einige nicht ganz so alte Modelle eingestellt, da das Steuergerät nur 2G und 3G kann und 3G seitens der Netzbetreiber eingestellt wird.
Du hast keine Fernbedienung für die Standheizung bestellt weil du das alles per Äpp machen kannst? Du Geizhals kannst jetzt im Winter zu deinem Auto laufen um die Standheizung zu aktivieren.
Mir ist vollkommen bewusst, dass der Dienst für das BMW Sitzheizungsabo nicht auf ewig laufen wird und die Sitzheizung irgendwann nicht mehr funktionsfähig sein wird
Auch gut, dass wir alle fest davon überzeugt sind, dass BMW beim Abschalten des Dienstes die Sitzheizung für alle deaktiviert und nicht etwa gar die Sitzheizung für alle freischaltet
Durch die Abschaltung der Sitzheizung-Lizenz-Server, welche auch tagesaktuell die AI-berechnete Komforttemperatur übermittelt haben, ist leider nicht mehr gewährleistet, dass unsere Kunden eine umfassend befriedigende Brand Experience erfahren können.
Unsere interne MaFo hat zudem ergeben, dass es für Kunden viel bequemer ist, ein neues BMW-Modell zu kaufen.
Daher ist eine allgemeine Freischaltung der Sitzheizung leider nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Markentreue.
Ihr BMW-Customer-Happyness-Specialist
Sie bei der Abschaffung des Abos dauerhaft einzuschalten wäre doch mal eine Maßnahme, mit der keiner gerechnet hätte!
Du meinst dauerhaft FREIschalten, oder? Oder?
>:]
Leider ist Ihr Auto ausgebrannt, da Sie die Sitzheizung unbeaufsichtigt in Betrieb hatten. Daher ist dies kein Versicherungsfall und Sie müssen für entstandene Schäden und Kosten selbst aufkommen.