I was reading this article in the Süddeutsche Zeitung, and saw this quote:
Diesen Freitag verabschiedet der Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, es soll die Einbürgerung erleichtern. Statt nach acht Jahren können Einwanderer künftig nach fünf Jahren einbürgern, bei besonderen Leistungen schon nach drei. Auch der Doppelpass wird erlaubt, nach jahrzehntelangem Kampf. Wer dauerhaft bleibt und sich anstrengt, soll das volle Wahlrecht bekommen und dazugehören. Das ist der Plan.
I’ve already passed my Citizenship Exam and am ready to go!
Der Doppelpass wird erlaubt. Allerdings ist das ein zweischneidiges Schwert.
Mit dem neuen Gesetz wird der Entzug der Staatsbürgerschaft vereinfacht, und jeder der einen weiteren Pass besitzt, bleibt dadurch Bürger 2. Klasse. Dabei ist es auch egal, ob er oder sie den zweiten Pass überhaupt möchte. Länder wie Iran akzeptieren keine Aufgabe der Staatsangehörigkeit, und sehen auch Personen die in x-ter Generation im Ausland leben weiter als ihre Staatsbürger.
Damit wird auch eine Öffnung geschaffen, mit der AfD, CDU und andere Faschos “maßgeschneiderte” Gesetze zur Deportation schaffen können.
The double citizenship is a double edged sword.
The new law makes it easier to take away peoples German citizensship. Everyone who has another citizenship will remain a second class citizen. For that it is also irrelevant, whether they want their second citizenship or not. Countries like Iran do not accept giving back citizenship and still consider the descendants of Iran citizens as their own citizens. This also creates an entry for AfD, CDU and other fascists to design “tailored” laws for mass deportation of double citizens.
https://www.youtube.com/live/kJMQODymCsQ (49:26)
Appearantly this was a topic in that infamous fashist meeting in Potsdam last year. Scary!
Fortschritt ist immer ein zweischneidiges Schwert. Und das größte und wahrscheinlichste Risiko ist, dass bei einem Machtwechsel solche Gesetzesänderungen einfach wieder rückgängig gemacht werden. Aber das kann ja kein Grund sein, vor Fortschritt zurückzuschrecken oder zu sagen ‘dann muss es halt so bleiben, wie es ist’.
Ich bin definitiv nicht gegen die Möglichkeit der Doppelstaatlichkeit. Sie ist nur unter der aktuellen Gesetzeslage für die Bürger nachteilig. Das liegt aber nicht an der Staatsbürgerschaft selbst, sondern an der durch Rassismus vergifteten Diskussion, die in den Gesetzen zum Entzug der Staatsbürgerschaft geendet ist. Gerade im Kontext der aktuellen Debatte um den Gaza Krieg, wird z.B. Kritik an Israel z.T. mit Extremismus gleichgesetzt und Menschen, die eine demokratische Meinungsäußerung abgeben von den Ausländerbehörden und Polizeien drangsaliert.
Auch der Doppelpass wird erlaubt
Dann hoffen wir mal dass der Plan der AfD nicht aufgeht.
Ja, das ist natürlich eine echte Sorge von mir. Ich habe irgendetwas gelesen, dass irgendjemand wollte, dass es in der Zukunft möglich sein soll, die Staatsbürgerschaft von Eingebürgererten wieder wegzunehmen. Aber ich glaube das wurde abgelehnt.
Die AfD will das tun sobald sie an der Macht sind. Dieses Wochenende wird genau dagegen überall demonstriert:
Der Punkt ist eher, dass es defnitiv nicht möglich ist die Staatsbürgerschaft von “Einstaatlern” wegzunehmen. Menschen staatenlos machen ist nach internationalem Recht verboten. Deutschland müsste sich vom Grundgesetz und diversen zwischenstaatliche Abkommen verabschieden um das zu machen.
Doppelstaatlern eine Staatsbürgerschaft abzuerkennen ist da vergleichsweise unproblematisch.
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Willkommen!
Lass mich raten, die FDP blockiert das spontan wieder?
Spontan ist an deren dummen Plänen nichts, die sind Dauerzustand.
Als in Australien lebender Deutscher, der gern doppelte Staatsbürgerschaft hätte, hoffe ich darauf, dass mir das bald möglich wird, ohne die bisherige Bürokratie.
Interessant: Ich habe immer an diese Situation gedschty als jemand der die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will. Aber ich glaube du hast Recht und es wird ermöglichen, dass Deutsche im Ausland auch einen ausländischen Pass beantragen dürfen, ohne die deutsche Staatsbürgeeschaft zu verlieren.
Ich habe mich gerade mal durch alles durchgearbeitet.
Bisher war es so, dass man als im Ausland lebender Deutscher die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn man eine andere beantragt. Man konnte einen Beibehaltungsantrag stellen, der unter Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.
Diese Regelung, §25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, entfällt. Man kann also in Zukunft auch als Deutscher problemlos eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben.
deleted by creator
Ich weiß nicht, warum man das tun will, aber das hängt ganz vom Staatsbürgerschaftsrecht des Ziellandes ab. Das hier diskutierte Gesetz betrifft nur die deutsche Staatsbürgerschaft. In Australien wäre das, was du da fragst, nicht möglich.
deleted by creator
Als Deutscher Staatsbürger hast du innerhalb der EU so ziemlich überall ein recht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Einige dieser Länder haben sicher auch vereinfachte Staatsbürgerschaftsregelungen für Bürger anderer EU-Länder.
Ausserhalb der EU dürften die meisten Staaten allerdings ziemlich stringente Anforderungen für den Erwerb ihrer Staatsbürgerschaft haben, und eine davon ist eigentlich grundsätzlich, dass man eine bestimmte Zeit dort leben muss. Eine Ausnahme sind natürlich Superreiche, die sich so ziemlich überall einen Pass oder zumindest ein dauerhaftes Bleiberecht erkaufen können.
Ist der Doppelpass ohne Ausnahmen erlaubt oder ist das beschränkt bsp. Auf eu bürger oder sowas? Außerdem was sind diese besonderen Leistungen?
Deutscher Ausbildungsabschluss mit “guten Noten”, Sprachzertifikat C1 oder höher, besonders anerkannte Leistungen in Beruf oder ehrenamtlichem Engagement.
Das einzige davon, dass objektiv bestimmbar ist, ist das C1 Zertifikat. Beim Rest muss entweder mit einer Verordnung zur Durchführung ein allgemeiner Rahmen geschaffen werden, oder es bleibt der Willkür der Ausländerbehörden überlassen. Das kann dann zu so tollen Blüten führen, wie dass in Bayern vlt. nur eine 1,0 in der Ausbildung als besondere Leistung anerkannt wird, in Berlin vlt. schon eine 2,0. Natürlich ist es auch denkbar, dass Bayern ähnlich wie bei Studierenden die Leistungen aus anderen Bundesländern pauschal abwerten könnte.
Damit besteht die Gefahr eines Flickenteppichs and Regeln. Wer die Möglichkeit hat, sollte auf ein C1 hinarbeiten. Das ist das einzige, das dann allgemein gilt, vorausgesetzt das Gesetz wird verabschiedet.
Letzter Satz: Bisher war bereits ein B2 Zertifikat eine besondere Leistung, d.h. hier wurden die Anforderungen deutlich verschärft, was Union & co. aber wahrscheinlich nicht wahrhaben wollen.
Sprachzertifikat C1
Ich verstehe echt nicht, warum das nicht die Mindestanforderung ist. C1 sollte man nach ein paar Jahren im Land mit relativ wenig Anstrengung schaffen. Zumindest den mündlichen Teil.
B1 als Mindestmaß für die Einbürgerung ist einfach lächerlich. Den Test habe ich in Französisch gemacht und absolut locker bestanden ohne das ich jemals gewagt hätte zu behaupten ich spräche Französisch. Mit B1 kann man sich über einem gut bekannte Themen verständigen. Aber jemand, der das Wahlrecht bekommt, sollte in der Lage sein, Diskussionen zu beliebigen Themen zu verstehen.
Zwischen B1 und C1 liegen Welten.
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/
B2 ist mMn. Völlig ausreichend. Da bei B2 schon Fachdiskussionen im eigenen Themengebiet als Kompetenz gefordert sind, lässt sich dieser Teil der Kompetenz nicht allein in einer allgemeinen Sprachschule erlernen. Dazu kommt, dass Deutsch als Sprache nicht einfach zu erlernen ist, und oft selbst Muttersprachler aus schlechten Bildungsverhältnissen nicht richtig Deutsch können.
B2 – Selbständige Sprachverwendung
Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse
Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Umgekehrt ist eine Einbürgerung auch sprachfördernd, da so die Teilhabe an der Gesellschaft und damit die Verwendung der Sprache gestärkt wird. Gerade Deutsch finde ich auf dem natürlichen Weg besser erlernbar als auf dem schulischen Weg. Wer wird je Futur Zwei im Alltag gebraucht haben?
B2 kann ich nicht ganz so gut einschätzen, aber natürlich kann man das an einer normalen Schule lernen. Die besseren Französischschüler in meiner 11. Klasse (also nach 4,5 Jahren Unterricht mit ca. 4 Stunden die Woche) haben auch B2 gemacht. Für Ausländer gibt es das Problem, dass Sprachkurse ggf. nicht mehr vom Staat bezahlt werden, aber das würde mit einer Änderung der Anforderungen vermutlich auch besser.
Für die Einbürgerung reicht allerdings B1. B2 wurde als besondere Leistung gewertet. Natürlich lernt man die Sprache auch sehr gut im Alltag, aber die Einbürgerung sollte eigentlich der Abschluss der Integration sein, nicht lediglich die geschaffte Hälfte. Wir reden hier schließlich nicht von Aufenthaltsgenehmigungen.
Problematisch wäre echt nur eine Anforderung C2. Das ist akademisches Deutsch.
Bisher erlaubt Deutschland weitere Staatsangehörigkeiten bei EU Ländern und Ländern, in denen man die Staatsangehörigkeit nicht abgeben kann (ich glaube z.b. Marokko) bzw wo es nicht zumutbar wäre (z.b. bei Verfolgung). Besondere Leistung wäre z.b. deutscher Schulabschluss / Ausbildung